AGB
I. Allgemeiner Teil
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung (in der Folge: „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen
der P&G Immobilien Projekt GmbH mit der Geschäftsanschrift „Dorf 48, A-6352 Ellmau“ (in der Folge: „Makler“) und
dem jeweiligen Geschäftspartner (= Auftraggeber, Interessent oder vermittelter Dritter, in der Folge: „Kunde“).
1.2.
Allenfalls bestehende allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige standardisierte Vertragskonditionen des Kunden werden durch diese AGB ersetzt und sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des Kunden auf diese verweisen.
1.3.
Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie vor oder im Zuge des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.4.
Zu anderen als den in diesen AGB festgelegten Bedingungen oder vom Makler allenfalls schriftlich ausdrücklich anerkannten Abweichungen kommt – unbeschadet eines allfälligen auf anderer Rechtsgrundlage basierenden Provisionsanspruches des Maklers – ein Vertrag nicht zustande.
1.5.
Änderungen der AGB erlangen mit Beginn des Monats, der der Verständigung des Kunden folgt, Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Makler einlangt. Als Verständigung in diesem Sinne gilt auch die Kundmachung der AGB auf der Website des Maklers unter pg-immo.at.
1.6.
Die Vertragsbeziehung unterliegt diesen AGB sowie den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG; BGBl. Nr. 262/1996) sowie der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (Immobilienmaklerverordnung – IMV; BGBl. Nr. 297/1996).
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG; BGBl. Nr. 140/1979 in der jeweils geltenden Fassung) gilt ferner nur, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.
1.7.
Diese AGB gehen den gesetzlichen Regelungen vor, sofern es sich nicht um zwingende gesetzliche Regelungen handelt.
1.8.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine dem Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
1.9.
Der Makler behält sich das Recht vor, sich zur Vertragserfüllung anderer Immobilienmakler zu bedienen, sofern die Provisionshöhe hierdurch nicht beeinflusst wird.
Der Makler ist darüber hinaus ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden.
Hinsichtlich Verbrauchergeschäften ist der Makler auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
1.10.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam, außer es handelt sich um gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgegebene Erklärungen und Zusicherungen.
1.11. Elektronische Kommunikation
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation, insbesondere per E-Mail, einverstanden.
II. Grundlagen der Tätigkeit als Immobilienmakler
2.1.
Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der im Angebot ersichtlichen Konditionen. Zum Vertragsabschluss bedarf es keiner schriftlichen Bestätigung des Kunden oder des Maklers.
2.2.
Angebote des Maklers sind stets freibleibend und unverbindlich. Insbesondere bleiben eine zwischenzeitige andere Verwertung (Zwischenverkauf, Vermietung oder Verpachtung) durch den Makler oder den Abgeber vorbehalten.
2.3.
Dem Makler ist es gestattet, als Doppelmakler tätig zu sein.
Der Makler wird bekannt geben, wenn er mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis steht.
2.4.
Sollte einem Kunden ein Objekt, das ihm vom Makler angeboten wird, bereits zuvor direkt vom Abgeber oder einem anderen Dritten als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar angeboten worden sein, so hat der Kunde den Makler hierüber unverzüglich, längstens jedoch binnen 48 Stunden ab Zugang des Angebots des Maklers, nachweislich schriftlich zu informieren.
Sollte über diesen Umstand Uneinigkeit bestehen, trifft den Kunden die Beweislast.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet im Falle des Zustandekommens eines gültigen Vertrages über das angebotene Objekt einen Provisionsanspruch des Maklers im Sinne des Punktes III. dieser AGB.
III. Provisionsanspruch
3.1.
Die Vermittlungstätigkeit erfolgt grundsätzlich entgeltlich, wobei dem Makler ein Vermittlungshonorar im Sinne der §§ 6 und 7 Maklergesetz in Verbindung mit der Immobilienmaklerverordnung bei Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäftes zur Zahlung fällig wird.
Die jeweils in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze gelten als vereinbart und werden weiters ausdrücklich in den Nebenkostenübersichten, welche einen integrierenden Bestandteil der AGB bilden, genannt.
3.2.
Demzufolge entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers insbesondere dann, wenn das im Vermittlungsauftrag bezeichnete oder sonst zugrunde gelegte Rechtsgeschäft oder ein wirtschaftlich gleichwertiges Rechtsgeschäft durch die Tätigkeit des Maklers zwischen dem Kunden als Abgeber oder dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten rechtswirksam zustande kommt.
3.3.
Ein solches provisionspflichtiges Rechtsgeschäft liegt auch dann vor, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Rechtsgeschäftes ein Vertrag zustande kommt, mit welchem dem Kunden oder dem vermittelten Dritten das zeitlich befristete Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung das betreffende Geschäft zustande zu bringen (Optionsvertrag).
Mit Abschluss des Optionsvertrages werden 50 % der für die Vermittlung des Hauptgeschäftes vereinbarten Provision zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % werden mit Ausübung des Optionsrechtes durch den Berechtigten zur Zahlung fällig.
Ist die Vermittlungstätigkeit von Anfang an auf Vermittlung eines Optionsvertrages gerichtet und kommt dieser zustande, wird die volle Provision bereits mit Abschluss des Optionsvertrages fällig.
3.4.
Eine Provisionspflicht entsteht auch dann, wenn und soweit ein vom Makler vermitteltes Rechtsgeschäft innerhalb von drei Jahren vertraglich erweitert oder ergänzt wird.
In einem solchen Fall ist die Provision oder sonstige Vergütung auch für den neuen Vertrag auf Grundlage des Erhöhungs- oder Ergänzungsbetrages zu entrichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, den Makler von einer solchen Ergänzung oder Erweiterung des ursprünglich vermittelten Rechtsgeschäftes unverzüglich nach Abschluss der Vertragserweiterung oder Vertragsergänzung in Kenntnis zu setzen.
Der Begriff der vertraglichen Erweiterung bzw. Ergänzung bedeutet insbesondere die zusätzliche Aufnahme weiterer Vertragsparteien (z. B. weiterer Mieter) bzw. weiterer Vertragsobjekte (wie Wohnungen, Büros etc.) in den Vertrag nach Abschluss des Rechtsgeschäftes.
IV. Zahlungsbedingungen
4.1.
Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden – ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen des Kunden (sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) – auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.
4.2.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Makler anerkannt wurden, ist unzulässig.
Dieses Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.
V. Gewährleistung, Haftung
5.1.
Infolge allenfalls fehlerhafter Dienstleistungen haftet der Makler nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden. Ausgenommen davon sind Personenschäden von Verbrauchern.
Eine weitergehende Haftung des Maklers, insbesondere für Folgeschäden, wird Unternehmern gegenüber zur Gänze, Verbrauchern gegenüber nur im Fall leichter Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Insbesondere wird keine Haftung für eine wie immer geartete Mangelhaftigkeit der angebotenen Dienstleistung übernommen, die auf höherer Gewalt oder auf anderen vom Makler nicht zu vertretenden Umständen beruht.
5.2.
Der Makler haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs beruhen.
Insbesondere haftet der Makler in keiner Weise für Schäden, die durch Handlungen Dritter (bei Verbraucherverträgen gilt dies nicht für Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB), höhere Gewalt, Handlungen des Kunden oder durch sonstige außerhalb der Sphäre des Maklers gelegene Ursachen hervorgerufen wurden.
VI. Konsumentenschutz und Datenschutz
6.1.
Der Makler speichert und verarbeitet die übermittelten bzw. bekannt gegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag).
Eine Weitergabe erfolgt nur im unbedingt erforderlichen Umfang, soweit dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter Dritter besteht.
Mögliche Empfänger können insbesondere sein:
- Abteilungen des Unternehmens, die mit der Geschäftsabwicklung befasst sind (z. B. EDV, Verwaltung)
- Gesellschaften der Unternehmensgruppe
- weitere Makler
- Vermittlungsplattformen
- Hausverwaltungen
- Finanzierungsunternehmen
- Versicherungen
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- IT-Dienstleister
- Behörden und öffentliche Stellen
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu den Rechten von Kunden sind auf der Website pg-immo.at unter „Datenschutz“ jederzeit abrufbar.
6.2.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch unter Anlegung von Verbindungsdaten vom Makler gespeichert werden.
Verbindungsdaten werden gelöscht, sobald der zur Speicherung erforderliche Zweck weggefallen ist.
VII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
7.1.
Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus Verträgen zwischen Makler und Kunde wird A-6352 Ellmau vereinbart.
7.2.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und dem Makler wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Kitzbühel vereinbart.
Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
7.3.
Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts.
VIII. Nebenkostenübersichten samt Widerrufsformular
Die jeweils gültigen Nebenkostenübersichten für Kauf- und Mietverträge samt Widerrufsformularen sind integraler Bestandteil dieser AGB und werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Rechtshinweis
Allgemeiner Hinweis
Sämtliche auf das vermittelte Objekt bezogenen Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen.
Dieses Exposé bzw. sämtliche übermittelten Informationen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der P&G Immobilien Projekt GmbH und berührt den Provisionsanspruch im Falle des Zustandekommens eines Vertrages nicht.
Sämtliche Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich über unser Büro abzuwickeln. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bis zur Höhe der vereinbarten Provision vor.
Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere bleiben eine zwischenzeitige andere Verwertung (Zwischenverkauf, Vermietung oder Verpachtung) durch den Makler oder den Abgeber vorbehalten.
Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt ein Maklervertrag zustande.
Hinweis gemäß Punkt II.2.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Sollte einem Kunden ein Objekt, das ihm vom Makler angeboten wird, bereits zuvor direkt vom Abgeber oder einem anderen Dritten als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar angeboten worden sein, so hat der Kunde den Makler hierüber unverzüglich, längstens jedoch binnen 48 Stunden ab Zugang des Angebots des Maklers, nachweislich schriftlich zu informieren.
Sollte über diesen Umstand Uneinigkeit bestehen, trifft den Kunden die Beweislast.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet im Falle des Zustandekommens eines gültigen Vertrages über das angebotene Objekt einen Provisionsanspruch des Maklers im Sinne des Punktes III. der AGB.
Rechtsgrundlagen
Im Übrigen gelten:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der P&G Immobilien Projekt GmbH,
- das Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG; BGBl. Nr. 262/1996) sowie
- die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (Immobilienmaklerverordnung – IMV; BGBl. Nr. 297/1996),
jeweils in der geltenden Fassung.
Bitte beachten Sie außerdem die auf unserer Website pg-immo.at abrufbaren weiteren Informationen, insbesondere die Nebenkostenübersichten sowie Informationen zum Maklervertrag.
Datenschutz
Der Makler speichert und verarbeitet die übermittelten bzw. bekannt gegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag).
Eine Weitergabe erfolgt nur im unbedingt erforderlichen Umfang, soweit dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter Dritter besteht.
Mögliche Empfänger Ihrer Daten können insbesondere sein:
- Abteilungen des Unternehmens, die mit der Geschäftsabwicklung befasst sind (z. B. EDV, Verwaltung)
- Gesellschaften der Unternehmensgruppe
- weitere Makler
- Vermittlungsplattformen
- Hausverwaltungen
- Finanzierungsunternehmen
- Versicherungen
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- IT-Dienstleister
- Behörden und öffentliche Stellen
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